Abtretungserklärung

Von Mietinteressenten, deren Einkommen sich aus Bezügen von ARGE, Arbeitsagentur oder Sozialamt zusammensetzt, möchten wir eine Abtretung der dem Vermieter zustehenden Beträge mit dem Mieter vereinbaren.
Das bedeutet, dass die Überweisung der Behörde nicht erst beim Mieter eingeht, der sie dann zum Vermieter weiterleitet, sondern direkt die Zahlung auf das Hauskonto erfolgt. Das bringt für Sie die Vereinfachung, dass sie sich nicht um die Weiterüberweisung kümmern müssen, und der Vermieter hat nicht das Risiko, dass der Betrag verzögert oder gar nicht eingeht.

Abtretungserklaerung.pdf (491 KB)